Als Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
- In den Jahrgangsstufen 5-7 können die Schüler*innen vom Präsenzunterricht befreit werden und sind dann im Distanzlernen.
Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule schriftlich mit, wenn die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. (info@afr-greven.de)
Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. - In den Jahrgangsstufen 8-10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt
Klassenarbeiten
Die Lehrkraft entscheidet und benachrichtigt die Schüler*innen, ob eine Klassenarbeit geschrieben werden muss. Die Schüler*innen kommen dann nur für den Zeitraum der Klassenarbeit in die Schule.