Das Vertretungskonzept der AFR

Vorbemerkung

Der Unterricht ist das Kerngeschäft von Schule. Vertretungsunterricht gehört zum Schulalltag. Die Notwendigkeit von Vertretungsunterricht ergibt sich im Wesentlichen durch folgende Umstände:

  • Unterrichtsgänge zu außerschulischen Lernorten, Wandertage, Klassen- und Studienfahrten
  • Dienstliche Verpflichtungen (z.B. Prüfungsabnahme, kurzfristige Abordnung, Berufsorientierung, Praktikumsbetreuung, Fortbildungen etc.)
  • Erkrankung von Lehrkräften
  • Beurlaubungen oder Dienstbefreiungen (ADO § 31)
  • Andere schulische Veranstaltungen (z.B. Projekte der Fachkonferenz Sport, mündliche Prüfungen im Fach Englisch für die Jahrgangsstufen 9 und 10, ZP 10 etc.)

Vertretungsunterricht muss so organisiert sein, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihn als aktive Lernzeit nutzen können.

Für den Fachunterricht ergibt sich daher die Verpflichtung der systematischen Erarbeitung und Einübung unterschiedlicher Formen des selbstständigen bzw. kooperativen Lernens. Nur wenn Schülerinnen und Schüler daran gewöhnt sind, in einem Teil der Unterrichtszeit allein oder in Partner- bzw. in Gruppenarbeit selbstständig, aufgabengeleitet und gezielt zu arbeiten und zu lernen, kann dies auch in Vertretungsstunden der Fall sein, wenn die Fachlehrkraft nicht anwesend ist.

Gemeint sind Maßnahmen wie:

  • die Information der Schülerinnen und Schüler über Struktur und Inhalt von Unterrichtsreihen,
  • die systematische Schulung von Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler, angebunden an die jeweils aktuellen fachlichen Inhalte,
  • die Bereitstellung von Selbstlernmaterialien,
  • die Nutzung von Übungsmaterialien zu den eingeführten Lehrwerken.
Ziele eines Vertretungskonzeptes

Vertretungsunterricht verlangt ein hohes Maß an Planung und Kooperationsbereitschaft und geht somit alle am Schulleben Beteiligte etwas an: Lehrkräfte, Schülerschaft und Erziehungsberechtigte.

Die Organisation und die Durchführung von Vertretungsunterricht berücksichtigen unterschiedliche Erfordernisse: die Nutzung der Unterrichtszeit als aktive Lernzeit einerseits und die ebenso notwendige Begrenzung der Mehrbelastung der Lehrkräfte andererseits.

Mit unserem verbindlichen Vertretungskonzept möchten wir:

  • die Qualität und Kontinuität des Unterrichts erhalten
  • eine Balance zwischen Unterrichtssicherung einerseits und zumutbarer Belastung von Lehrkräften andererseits schaffen
  • Transparenz, Nachvollziehbarkeit und größtmögliche Berechenbarkeit für das Kollegium, die Erziehungsberechtigten und Schülerschaft ermöglichen
  • organisatorische Einzelheiten, insbesondere im Bereich der Information und Kommunikation über Vertretungsunterricht festlegen
  • für alle am Schulleben Beteiligten einen gut organisierten Lernort und Arbeitsplatz bieten
 Formen von Vertretungsunterricht

→ kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. eine Woche)

Die Vertretung wird in folgender Rangfolge durchgeführt:

  • entsprechende Fachlehrkräfte, die nicht in der Klasse unterrichten
  • Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten (ggf. Stattstunden)
  • zur Verfügung stehende Lehrkräfte, die das Fach nicht unterrichten

→ langfristiger Ausfall von Lehrkräften durch Krankheit, Mutterschutz, etc.

Die Vertretung wird in folgender Rangfolge durchgeführt:

  • Anordnung bezahlter Mehrarbeit mit Einverständnis der betreffenden Lehrkraft
  • Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Unterrichtsverteilung zur Sicherstellung von Unterricht
  • Einsatz von Vertretungslehrkräften nach den Konzepten „Flexible Mittel“/Elternzeit
  • Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist ein Vorlauf notwendig: Genehmigung und dann Ausschreibung einer Vertretungsstelle, Vertragsabschluss, Stundenplan-änderung usw.). Vorhersehbare längerfristige Ausfälle sollten deshalb so früh wie möglich kommuniziert werden.
Inhaltliche Regelungen des Vertretungsunterrichts

Grundsätzlich ist der Vertretungsunterricht als vollwertiger Unterricht anzusehen, d. h. Schüler*innen erarbeiten, sichern und vertiefen relevante Lerninhalte.

Im Krankheitsfall oder bei geplanter Abwesenheit stellt die Lehrkraft – wenn möglich – Material und Aufgaben zur Weiterarbeit in der Vertretungsstunde zur Verfügung oder benennt eine/n Fachkollegin/en als Ansprechpartner/in.

Wenn Material vorliegt, wird dies für die Vertretungsstunde genutzt.

Bei vorgezogenen Stunden wird durch Absprache der betroffenen Fachkolleginnen/Fachkollegen entschieden, ob das ursprüngliche Fach, das vorgezogene Fach oder eine Kombination aus beiden unterrichtet wird.

Stehen keine Aufgaben zur Verfügung, werden die Lehrkräfte der Hauptfächer der Klasse um Material gebeten.

Schließlich besteht die Option, das von den Fachkonferenzen erarbeitete Vertretungsmaterial aus den Ordnern im Lehrerzimmer zu verwenden.