02.11.2021
Ergänzungen zum Verzicht auf die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ergänzend zum Wegfall der Maskenpflicht bitten wir Sie, nachfolgende Informationen des Gesundheitsamtes Steinfurt zur Kenntnis zu nehmen.
Wir raten allen ungeimpften Schüler*innen weiterhin das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, um im Falle eines positiven Corona-Falles als Sitznachbar nicht in Quarantäne zu müssen.
„Bei infizierten Personen sind ab Dienstag, 02.11. nicht mehr nur die infizierten Personen, sondern in der Regel auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer) zu ermitteln und zu quarantänisieren, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.
Sollte es bei in Schule auftretenden Infektionen die Situation geben, dass durchgängig auch am Platz Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig getragen wurde und wird dies durch Sie (die Schule) bei der Kontaktpersonenermittlung angegeben, könnten regelhaft auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer), die durchgängig MNS getragen haben, einer Quarantänisierung entgehen.
Wir empfehlen, weiterhin für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu werben. In jedem Fall empfehlen wir das Tragen von MNS nach Feststellung einer infizierten Peron in einer Klasse zumindest für den Zeitraum von einer Woche.
Die quarantänisierten Personen, die keine Symptomatik aufweisen, können sich durch eine PCR-Testung oder geführte PoC-Schnelltestung am 5. Tag der Quarantäne (Tag 6 nach letztem Kontakt zum Positivfall) freitesten lassen. Dies kann für die PoC-Schnelltestung an den Teststellen/-zentren im Kreis erfolgen, für eine PCR-Testung bei den Hausärzten oder – nach Anmeldung – an den Corona-Testcontainern des Kreises Steinfurt in Steinfurt oder Ibbenbüren.“
(Tilman Fuchs, Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend und Soziales des Kreises Steinfurt)
28.10.2021
Verzicht auf die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
- Ab dem 2. November 2021 besteht für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange sie in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
30.09.2021
Pausenregelung und Arbeitsgemeinschaften nach den Herbstferien
28.08.2021
Zugangsregelung in das Gebäude der AFR
17.08.2021
Liebe Schüler*innen,
morgen beginnt für euch das neue Schuljahr. Wir freuen uns auf euch!
Damit ihr wisst, wo ihr euch vor dem Unterricht aufhaltet, findet ihr hier eine Übersicht des Schulgeländes mit weiteren Informationen!
Die Schüler*innen, die das Schuljahr wiederholen, kommen um 07:40 Uhr ins Forum.
Dort werdet ihr abgeholt und erfahrt, in welche Klasse ihr kommt. Im Forum gelten Maskenpflicht und Mindestabstand!
Bis morgen
Das Team der AFR
16.08.2021
Jahrgang 6-10: Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien
11.08.2021
Jahrgang 5: Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien
22.06.2021
Terminplanung bis zum Schuljahresende
20.05.2021
Schulbetrieb ab dem 31.05.2021
07.05.2021
Wechselunterricht ab Montag, dem 10.05.2021
Ab Montag, 10. Mai, findet für alle Klassen wieder Wechselunterricht statt.
Gruppe 1 beginnt am Montag im Präsenzunterricht,
Gruppe 2 startet im Distanzlernen.
26.04.2021
Rückkehr in den Distanzunterricht ab Mittwoch, dem 28.04.2021
„Nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat der Kreis Steinfurt mit dem 26.04.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 überschritten. Demnach tritt die Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht vor Ort gem. § 28 b Abs. 3 S. 3 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Mittwoch, dem 28.04.2021 um 0.00 Uhr in Kraft. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.“
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufen 5-9 werden damit ab Mittwoch, dem 28.04.2021, wieder in den Distanzunterricht zurückkehren.
In Jahrgang 10 findet weiterhin Wechselunterricht statt.
25.04.2021
Kreis Steinfurt – Informationen zum Vorgehen bei nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in den Schulen
15.04.2021
Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 19.04.2021
09.04.2021
Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 12.04.2021
Anmeldung zur Betreuung ab dem 12.04.2021
18.03.2021
Elterninformationen zu den Corona-Schnelltests an der AFR
Offener Brief der Ministerin zu den Corona-Selbsttests an Schulen
Widerspruchserklärung
10.03.2021
Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 15.03.2021
04.03.2021
Information zur Teilnahmepflicht am Distanzlernen
17.02.2021
Wiederaufnahme des Unterrichts in Klasse 10 ab dem 22.02.2021
28.01.2021
Elternbrief zum Halbjahreswechsel
26.01.2021
Informationen zur Zeugnisvergabe
07.01.2021
Distanzunterricht ab dem 10.01.2021
11.12.2020
Befreiung vom Präsenzunterricht/Wechsel in den Distanzunterricht/
Regelung für Klassenarbeiten
ab 14.12.2020
22.10.2020
Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien
Elterninfo: wenn mein Kind zu Hause erkrankt
(Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW)
28.09.2020
5. Elternbrief zum Umgang mit der Maskenpflicht an der AFR
07.08.2020
Klassen 6-10 – Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien
Klasse 5 – Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien
Übersicht: Jahrgangsstufen auf dem Schulgelände
23.06.2020
Informationen zur Elternumfrage zum Thema „Lernen auf Distanz“
Aktueller Stundenplan ab dem 15.06.2020
19.05.2020
4. Elternbrief zu Umgang mit der schrittweisen Öffnung der Schulen – Leistungsbewertung und Versetzungsbestimmungen
13.05.2020
Anordnung der Tragepflicht von Gesichtsmasken
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab heute kommen alle Jahrgänge in einem rollierenden Verfahren in die AFR Greven. Dies ist unter den zurzeit gültigen Hygiene-Standards eine Herausforderung. Heute tragen alle Schülerinnen und Schüler Gesichtsmasken, ein Lob an Sie, liebe Eltern.
In NRW besteht zwar keine Tragepflicht für Gesichtsmasken in der Schule, trotzdem können wir als Schulleitung phasenweise das Tragen von Masken in der Schule anordnen, und zwar für die Situationen, in denen wir die Abstandsregeln nicht lückenlos gewährleisten können.
Dies trifft z. B. in den Pausen oder in den Fluren zu. Das Tragen der Masken im Unterricht ist mit der entsprechenden Lehrkraft abzustimmen. Aber wir kommen auch in den Klassenräumen bei reduzierter Schülerzahl, entsprechender Belüftung, vorhandenen Waschgelegenheiten und dem nötigen Mindestabstand den Hygienevorschriften nach, solange die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ihre/seine Maske zu Hause vergessen haben, kann sie oder er für einen Euro im Sekretariat eine erwerben. Wir wünschen uns allen einen guten Start ins wieder beginnende Schulleben.
Herzliche Grüße
Rainer Sandkötter (komm. Schulleiter) Andreas Sornig (stellv. Schulleiter)
11.05.2020
3. Elternbrief zum Umgang mit der schrittweisen Öffnung der Schulen
08.05.2020
Weitere Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung der Schulen
Ab der kommenden Woche wird die Schule auch für weitere Jahrgänge wieder geöffnet! Täglich können bis zu 2 Jahrgänge im rollierenden System unter Einhaltung der Abstand- und Hygienevorschriften unterrichtet werden. Die folgende Tabelle zeigt, wann welcher Jahrgang wieder mit dem Präsenzunterricht in der AFR startet:
Datum | Jahrgang |
Montag, 11.05.2020 | 10 |
Dienstag, 12.05.2020 | 10 |
Mittwoch, 13.05.2020 | 5 und 6 |
Donnerstag, 14.05.2020 | 10 |
Freitag, 15.05.2020 | 7 und 8 |
Montag, 18.05.2020 | 9 und 10 |
Genauere Informationen zum Schulbesuch folgen (Informationen zu Hygienevorschriften und Verhaltensregeln, Gruppenaufteilung, Stundenplan, Unterrichts- und Pausenzeiten).
Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns auf euch!
22.04.2020
2. Elternbrief zum Umgang mit der schrittweisen Öffnung der Schulen
17.04.2010
Korrektur zum heutigen Elternbrief
Sehr geehrte Eltern,
heute Nachmittag erreichten uns neue Informationen der Schulaufsicht. Demnach ist Ministerin Gebauer falsch zitiert worden und die Freiwilligkeit des Schulbesuchs bezieht sich nur auf die Abiturient*innen, da diese vor den Osterferien ihren letzten Schultag gehabt hätten.
Für die Klassen 10 besteht also Schulpflicht und alle Schüler*innen müssen am Donnerstag zur Schule kommen.
Dass natürlich mit Blick auf gesundheitliche Risiken in Einzelfällen Sonderregelungen zu treffen sein werden, ist selbstverständlich.
Auch die Aussagen aus der Schulmail in Bezug auf das Abschlussverfahren müssen als Absichtserklärungen gewertet werden, bis ein Schuländerungsgesetz verabschiedet worden ist.
Wir werden am Montag die ersten Schultage planen und Sie zeitnah informieren.
Bitte geben Sie diese Information weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Sornig
16.03.2020
Notbetreuung
Ab Mittwoch richtet die Stadt Greven eine Notbetreuung für Eltern ein, die insbesondere für unser Gesundheitssystem oder auch unsere Infrastruktur (wie Strom, Wasser, Abwasser, Müll, ÖPNV) extrem wichtig sind. Der unterschriebene Antrag kann als Foto, Scan oder in anderer Weise per E-Mail an notbetreuung@stadt-greven.de verschickt werden.
Download | Antrag auf Notfallkinderbetreuung
15.03.2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsverantwortliche,
die Schließung der Schulen stellt Sie vor neue Herausforderungen.
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat in diesem Zusammenhang verfügt, dass Sie die Gelegenheit haben sollen, sich auf die Schulschließung einzustellen. Daher haben Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) die Möglichkeit aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen sollen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicherstellen.
Um einen Überblick über die Anzahl der zu erwartenden SchülerInnen zu erhalten, teilen Sie uns bitte mit, an welchen dieser beiden Tage Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen:
Sie erreichen uns per Email unter info@afr-greven.de oder auch telefonisch unter 02571-2703 (ab Montag um 7 Uhr).
13.03.2020